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Fachschule für Hauswirtschaft und Ernährung Neumarkt

Inklusion

Beschreibung

Falls der Schüler/die Schülerin Anrecht auf Maßnahmen laut Gesetz Nr. 104/1992 oder Gesetz Nr. 170/2010 hat, müssen aktuelle klinisch-psychologische Befunde bzw. Funktionsdiagnosen an der Schule abgegeben werden. Bei Nichtabgabe können die vorgesehenen Unterstützungsmaßnahmen nicht garantiert werden. 

Folgende Abgabetermine sind dabei zu beachten:

innerhalb 25.02.2026

- Informationsschreiben Übertritt Mittelschule

- aktueller klinisch-psychologischer Befund oder aktuelle Funktionsdiagnose

- funktionelles Entwicklungsprofil der Mittelschule bei Funktionsdiagnose

innerhalb Juni 2026- Individueller Bildungsplan bei klinisch-
  psychologischem Befund

 

Beförderungsdienst für SchülerInnen mit Beeinträchtigungen

Für SchülerInnen mit Beeinträchtigungen, die auf der Grundlage der Funktionsdiagnose oder einer fachärztlichen Bestätigung des zuständigen Rehabilitationsdienstes Anspruch auf die Beförderung und/oder auf den Begleitdienst haben, kann ein Transport und/oder ein Begleitdienst eingerichtet werden.

Wenden Sie sich dafür an die Schule.