Inklusion
Beschreibung
Falls der Schüler/die Schülerin Anrecht auf Maßnahmen laut Gesetz Nr. 104/1992 oder Gesetz Nr. 170/2010 hat, müssen aktuelle klinisch-psychologische Befunde bzw. Funktionsdiagnosen an der Schule abgegeben werden. Bei Nichtabgabe können die vorgesehenen Unterstützungsmaßnahmen nicht garantiert werden.
Folgende Abgabetermine sind dabei zu beachten:
| innerhalb 25.02.2026 | - Informationsschreiben Übertritt Mittelschule - aktueller klinisch-psychologischer Befund oder aktuelle Funktionsdiagnose - funktionelles Entwicklungsprofil der Mittelschule bei Funktionsdiagnose |
| innerhalb Juni 2026 | - Individueller Bildungsplan bei klinisch- psychologischem Befund |
Beförderungsdienst für SchülerInnen mit Beeinträchtigungen
Für SchülerInnen mit Beeinträchtigungen, die auf der Grundlage der Funktionsdiagnose oder einer fachärztlichen Bestätigung des zuständigen Rehabilitationsdienstes Anspruch auf die Beförderung und/oder auf den Begleitdienst haben, kann ein Transport und/oder ein Begleitdienst eingerichtet werden.
Wenden Sie sich dafür an die Schule.
