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Heimordnung
Unser Heim will ein Ort der Begegnung, der Bildung und der Freizeitgestaltung sein. Ein gutes Klima, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft sind die Voraussetzungen, damit jeder sich wohl fühlen und mit Erfolg lernen kann. In der Heimordnung werden Rahmenbedingungen festgelegt, damit ein respektvolles Zusammenleben im Heim ermöglicht wird.
- Unser gegenseitiges Verhalten sei auf Vertrauen aufgebaut; Schwierigkeiten lassen sich am leichtesten durch ein offenes Gespräch lösen und abbauen.
- Wir legen Wert auf angemessene Umgangsformen, im Besonderen auf Höflichkeit, Tischmanieren und Pünktlichkeit.
- Alle zugewiesenen Arbeiten, Aufgaben und Dienste sollen fleißig und gewissenhaft durchgeführt werden. Jede Schülerin sei auf Ordnung bedacht; bei sich selbst, im Zimmer und am Arbeitsplatz.
- Jeden Tag stehen die Erzieherinnen für alle Anfragen, Bedürfnisse, Ab- und Anmeldungen zur Verfügung. Ihnen sollen Krankheiten und Unpässlichkeiten gemeldet werden. Bei Erkrankungen der Heimschülerinnen im Heim, werden die Eltern verständigt. Da während den Unterrichtzeiten im Heim keine Aufsicht gewährleistet werden kann, müssen die Schülerinnen von den Eltern abgeholt werden.
- Wir legen großen Wert auf Zusammenarbeit mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die Erzieherinnen stehen während der Dienstzeit immer für Besprechungen oder telefonische Rückfragen zur Verfügung. Sie sind auch an den Sprechtagen anwesend.
- Erforderliche Arztbesuche und außergewöhnliches Fernbleiben vom Heim werden von den Eltern frühzeitig und schriftlich den Erzieherinnen gemeldet. Fahren die Schülerinnen unter der Woche nach Hause, müssen sie vorher eine schriftliche Erlaubnis vom Elternhaus vorweisen. Eigene Formulare dafür sind bei den Erzieherinnen abzuholen.
- Schäden (Geschirr, Einrichtung usw.) werden der Dienst habenden Erzieherin gemeldet. Für eventuelle Diebstähle und Beschädigungen am Eigentum der Schülerinnen übernimmt die Heimleitung keine Haftung.
- Im Haus werden Hausschuhe getragen. Alle Straßenschuhe gehören in den Schuhraum und nicht in die Zimmerschränke.
- Radio, CD-Player, Laptop und Handy können von zu Hause mitgenommen werden.
- Achtung: Bei wiederholter Lärmbelästigung oder Gebrauch während den Mahlzeiten, den Studierzeiten und nach 21.30 Uhr wird das Gerät eingezogen und erst nach drei Tagen wieder ausgehändigt.
- Während der Studierzeit müssen sich die Schülerinnen ruhig verhalten. Die Schülerinnen lernen im Zimmer bzw. im Klassenzimmer des Heimes und können auf Anfrage auch in Kleingruppen lernen. Die Erzieherinnen bieten nach Möglichkeit Lernbegleitung an.
- Rauchen, Alkohol, Drogen- und Substanzkonsum sind im Heim und Schulareal strengstens verboten. Bei Nichtbeachtung der Regel werden sofortige Maßnahmen ergriffen.
- Die Zeit während der freien Ausgänge (nach dem Nachmittagsunterricht bis zum Abendessen) kann, nach mündlicher Abmeldung bei der Dienst habenden Erzieherin, außerhalb von Schule bzw. Heim verbracht werden.
- Heim und Schulareal dürfen vor und nach dem Frühstück und nach dem Abendessen nicht mehr verlassen werden. Um 21.15 Uhr müssen alle Schülerinnen im Heimgebäude, um 21.30 Uhr in ihren Zimmern sein.
- Am Dienstag besteht die Möglichkeit zu einem längeren Ausgang. Für die 1. und 2. Klasse bis 21 Uhr, für die 3. Klasse bis 21.15 Uhr. Hierfür braucht es eine schriftliche Erlaubnis von der erziehungsberechtigten Person, die am Schulbeginn eingesammelt wird.
- Für die Verwendung von eigenen Fahrzeugen (Motorrad, Fahrrad…) oder von Fahrrädern des Heimes während der Ausgangszeiten bedarf es einer schriftlichen Genehmigung der Eltern.
- Besuche sollen in der Zeit des täglichen Ausgangs der Schülerinnen gemacht werden. Eltern und Geschwister dürfen ins Zimmer. Andere Besucher (darunter auch Fahrschüler/innen der Schule) dürfen die oberen Stockwerke des Heimes nicht betreten. Besuche müssen bei den Erzieherinnen angemeldet werden.
- Anrufe im Heim werden bis 8.00 Uhr morgens, nachmittags von 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr entgegen genommen.
- Vermerke im Heim
Vermerke werden jeweils schriftlich an die Eltern geschickt. Die Vermerke im Heim sind von der Erzieherin und der Schulleiterin bzw. Direktorin unterschrieben und werden im Heimregister aufgezeichnet. Bei drei Verwarnungen erfolgt ein Ausschluss aus dem Heim. Für die ausgeschlossenen Schülerinnen besteht trotzdem die Schulpflicht.
Sofortiger Ausschluss im Heim gilt bei:
- Gewalt an Mitmenschen
- Mutwilliger Beschädigung an Inventar, Einrichtung und Immobilien
- Alkohol-, Drogen- und Substanzkonsum
- 3 Vermerken
Bei oben genannten Vorfällen müssen die Eltern die betroffene Schülerin zu jeder Tages- und Nachtzeit im Heim abholen. Es wird ein Gespräch mit den Eltern über weiteres Vorgehen geführt.